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Grundzüge des Vergütungssystems

gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Herr Dr. med. Markus-Michael Küthmann war in 2010 Alleinvorstand der Eifelhöhen-Klinik AG.

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus einem Grundgehalt und aus einer Tantieme in Höhe von 3 % des Konzernjahresüberschusses zusammen.

Auf das Vorstandsgehalt von Herrn Dr. Küthmann werden die Bezüge, die er in der Aatalklinik Wünnenberg GmbH als Geschäftsführer erhält, in Anrechnung gebracht.

Darüber hinaus erhält der Vorstand durch die Gesellschaft keine Leistungen, insbesondere Pensionszusagen, Aktienoptionen oder Kreditgewährungen.